DE102008031308A1 - Mobiles Trennsystem für zylindrische Werkstücke, insbesondere Kunststoffgranulatrohre - Google Patents

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Abstract

Vorrichtung (10) zum Durchtrennen eines zylindrischen Werkstücks (200) mit einer Auflage (20) zur Lagerung des Werkstücks (200) und einer an einer Halterung (30) befestigten, im Abstand zur Auflage (20) veränderlichen Kreissäge (40) mit einem auf einer drehbar angetriebenen Achse (50) angeordneten Sägeblatt (60), gekennzeichnet durch ein auf der Achse (50), dem Sägeblatt (60) angeordnetes Fräswerkzeug (70) zum Anfasen einer Stirnseite des durchtrennten Werkstücks (200), wobei der Durchmesser des Fräswerkzeugs (70) kleiner als der Durchmesser des Sägeblatt (60) ist, und einen mit der Kreissäge (40) verbundenen Abstandhalter (80), der den Abstand zwischen der Kreissäge (40) und dem Werkstück (200) auf den Arbeitsbereich des Fräswerkzeugs (70) begrenzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Durchtrennen eines zylindrischen Werkstücks mit einer Auflage zur Lagerung des Werkstücks und einer an einer Halterung befestigten, im Abstand zur Auflage veränderlichen Kreissäge mit einem auf einer drehbar angetriebenen Achse angeordneten Sägeblatt.
  • Eine derartige Vorrichtung, die beispielsweise als Kappsäge ausgebildet sein kann, wird regelmäßig zum Durchtrennen von zylindrischen Werkstücken, z. B. Rohren, verwendet. Das Rohr wird hierzu auf einer Auflage gelagert, die Kappsäge abgesenkt, so dass sie in das Rohr schneidet und das Rohr ggf. beim Schneidvorgang um seine Langsachse gedreht, um einen glatten, zur Längsachse des Rohres orthogonalen Schnitt zu erhalten.
  • Um fachgerechte Steckverbindungen zwischen mehreren Rohren, beispielsweise Kunststoffgranulatrohren, zu erhalten, ist es zusätzlich notwendig, die Stirnseite des durchtrennten Rohres auf seiner Außenseite anzufasen. Zu einer normgerechten Herstellung einer Steckverbindung sollte die fase um 15° von der Längsachse des Rohres abweichen.
  • In der Praxis stellt sich dieser Vorgang jedoch als recht aufwändig dar, sodass abweichend von der oben stehenden Darstellung oftmals auf einen Winkelschleifer zurückgegriffen wird, um das Rohr zu durchschneiden, um es beispielsweise von einer Rohrmuffe zu trennen, und anzufasen. Dieses regelmäßig von Hand durchgeführte Verfahren entspricht jedoch keinesfalls der normgerechten Herstellung einer Steckverbindung. Insbesondere zeigt sich dieses in fehlerhaft hergestellten Rohrsteckverbindungen, die in einem mangelhaften und Umwelteinflüssen ausgesetzten Rohrsystem resultieren.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der zylindrische Werkstücke zersägt und angefast, insbesondere Rohre für eine normgerechte Steckverbindung hergestellt werden können, um ein gegen Umwelteinflüsse abgeschottetes Rohrsystem zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird durch die Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wieder.
  • Grundgedanke der Erfindung ist es, das Grundprinzip einer Kappsäge dahingehend weiterzubilden, dass ein dem Sägeblatt benachbart angeordnetes Fräswerkzeug zum Anfasen einer Stirnseite des von der Säge durchtrennten zylindrischen Werkstücks vorgesehen ist, wobei der Durchmesser des Fräswerkzeugs geringer ist als der Durchmesser des Sägeblatts. Dabei ist auch erfindungsgemäß vorgesehen, dass der veränderliche Abstand der Kreissäge zum Werkstück durch einen Abstandhalter begrenzt ist, so dass die erfindungsgemäße Sage nur bis auf den Arbeitsbereich des Fräswerkzeugs im Verhältnis zum zu durchtrennenden Werkstück absenkbar ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung beim Durchtrennen und Anfasen von Rohren zur Herstellung einer Steckverbindung eingegangen. Es versteht sich jedoch, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für andere zylindrische Werkstücke verwendet werden kann, ohne dass eine Steckverbindung herzustellen ist. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel;
  • 2 eine Draufsicht auf das Sägeblatt und das benachbart angeordnete Fräswerkzeug der bevorzugt ausgestalteten Vorrichtung aus 1; und
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines besonders bevorzugt ausgestalteten Ausführungsbeispiels.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 weist eine Auflage 20 zur Lagerung eines zylindrischen Werkstücks 200, insbesondere eines Rohres auf. An einer in 1 nicht dargestellten Halterung ist eine Kreissäge 40 angeordnet, die in ihrem Abstand zum Rohr 200 bzw. zur Auflage 20 veränderbar ist. Das Absenken der Kreissäge 40 kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Kreissäge 40 an dem Arm eines Hebels angeordnet ist, der um eine an der Halterung angeordnete Achse schwenkbar ist. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Kreissäge durch einen geeigneten Mechanismus senkrecht zur Auflage 20 bzw. dem Rohr 200 absenkbar ist.
  • Die Kreissäge 40 weist eine drehbar angetriebene Achse 50, also eine von einem Motor angetriebene Welle auf, an der – wie bekannt – ein Sägeblatt 60 angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass an der Achse 50, dem Sägeblatt 60 benachbart ein Fließwerkzeug 70 angeordnet ist, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser des Sägeblatts 60 ist.
  • Durchtrennt das Sägeblatt 60 der Kreissäge 40 nun das Rohr 200, wird das Sägeblatt 60 in das Rohr 200 eindringen und sich der Abstand der Kreissäge 40 zum Rohr 200 bzw. zur Auflage 20 verringern. Dabei nähert sich auch das Fräswerkzeug 70 der Oberfläche des Rohres 200 und wird das Rohr 200 entsprechend eines vom Fräswerkzeug 70 vorgegebenen Winkels bearbeiten.
  • Damit sich die Kreissäge 40 jedoch nicht vollständig absenkt und das Fräswerkzeug 70 damit die Oberfläche des Rohres 200 nicht nur anfasen, sondern damit auch vollständig durchlaufen würde, ist ein mit der Kreissäge 40 durch eine gestrichelte Linie angedeutet verbundener Abstandhalter 80 vorgesehen, der den Abstand der Kreissäge 40 zum Rohr 200 auf den Arbeitsbereich des Fräswerkzeugs 70 begrenzt.
  • In im 1 gezeigten Beispiel weist der Abstandhalter 80 eine Rolle 90 auf, die dem Rohr 200 aufliegt. Damit ist gewährleistet, dass das Rohr 200 während des Trenn- und Fräsvorgangs frei drehbar ist. Die Rolle 90 ist am Abstandhalter 80 mit einer Feder gelagert. Die Feder kann dabei zusammengedrückt werden, so dass sich der Abstand d im Abstandhalter 80 verringert, wodurch die Kreissäge 40 dem Rohr 200 um denselben Abstand d angenähert wird. Dieser Abstand d entspricht demjenigen Abstand, der notwendig ist, um das Fräswerkzeug 70 dem Rohr 200 anzunähern, so dass eine Fase an der Stirnseite des durchtrennten Rohres 200 geschaffen werden kann, ohne dass das Fräswerkzeug 70 die Oberfläche des Rohres 200 vollständig abträgt.
  • Der Abstandhalter 80 muss nicht notwendigerweise ein mit der Kreissäge 40 verbundener Arm sein. Der Abstandhalter 80 kann auch jede andere das Absenken der Kreissäge 40 begrenzende Einrichtung sein. Dies kann beispielsweise durch einen Anschlag bewirkt werden, wenn die Kreissäge 40 an einem Hebelarm befestigt ist. Der Abstandhalter 80 ist in jedem Fall so einzurichten, dass verschiedene Rohrdurchmesser des zu durchtrennenden Rohres 200 berücksichtigt werden können. Das in 1 gezeigte Beispiel der erfindungsgemäßen Vor richtung 10 kann dafür, wie in 3 gezeigt, einen Abstandhalter 80 aufweisen, der in seiner Länge veränderbar und damit an den Durchmesser des jeweilig zu durchtrennenden Rohres 200 anzupassen ist.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf das Sägeblatt 60 der Kreissäge 40, das gemeinsam mit dem benachbart angeordneten Fräswerkzeug 70 der drehbar angetriebenen Achse 50 der Kreissäge 40 aufsitzt. Das Sägeblatt 60 kann beispielsweise eine Trennscheibe sein, wenn die Kreissäge 40 als Winkelschleifer ausgebildet ist.
  • 3 zeigt ein besonders bevorzugtes Ausgestaltungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 in einer perspektivischen Ansicht. Die Auflage 20 für das Rohr 200 besteht dabei aus zwei parallel angeordneten Stangen und daran verschieblich angeordneten, um die Achse der Stangen drehbaren Rollen 90. Dadurch wird gewährleistet, dass das Rohr 200 um seine Längsachse drehbar gelagert ist. Dabei ergibt sich gleichzeitig der Vorteil, dass zwischen den Rollen 90 Ausnehmungen zur Aufnahme einer Rohrmuffe vorgesehen sind, damit die Längsachse des Rohres 200 senkrecht zur Achse des Sägeblatts 60 ausgerichtet werden kann.
  • Besonders bevorzugt ist die Ausgestaltung, in der das Drehen des Rohres 200 um seine Längsachse automatisch ausgeführt wird. Hierfür sind die Rollen 90 motorisch angetrieben, wobei die Rollen 90 der Auflage 20 und die Rollen 90 des Abstandshalters 80 als Gegenlager fungieren.
  • Deutlich ist in 3 zu erkennen, dass die Kreissäge 40 nach Durchtrennen des Rohres 200 auf den Arbeitsbereich des Fräswerkzeugs 70 abgesenkt ist, wobei ein Unterschreiten dieses Abstands aufgrund des Abstandhalters 80 nicht möglich ist. Die im Beispiel gezeigte Fase des linken Abschnitts des Rohres 200 beträgt bevorzugt 15°, um den oben genannten Anforderungen zu entsprechen.
  • Eine besonders einfache und vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung erhält man, wenn die Kreissäge 40 als Kappsäge ausgebildet ist, wobei die Kreissäge 40 selbst ein Winkelschleifer ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht die standfeste, genaue und schnelle Trennung von Kunststoffrohren auf die gewünschte Länge, bei gleichzeitiger Herstellung der benötigten Fase am Rohrende.
  • Die Rohraufnahme gewährleistet ein genau orthogonales Trennen des Rohres und durch das Drehen des Rohres beim Schneidvorgang auf den Kunststoffrollen wird das Rohr umlaufend sauber getrennt und gleichzeitig gefast. Durch die Begrenzungsmöglichkeit der Eintauchtiefe wird die Fase fachgerecht vom jeweiligen Rohrdurchmesser hergestellt. Allzu tiefes Eintauchen wird verhindert.
  • Vorteilhafterweise kann die in 3 gezeigte Vorrichtung beispielsweise in einer Aluminiumkiste transportiert werden, wodurch diese Konstruktion einfach und geschützt transportiert werden kann. Die Kiste kann dabei auch als Untergestell zur Aufnahme der Konstruktion auf der Baustelle dienen.

Claims (9)

  1. Vorrichtung (10) zum Durchtrennen eines zylindrischen Werkstücks (200) mit einer Auflage (20) zur Lagerung des Werkstücks (200) und einer an einer Halterung (30) befestigten, im Abstand zur Auflage (20) veränderlichen Kreissäge (40) mit einem auf einer drehbar angetriebenen Achse (50) angeordneten Sägeblatt (60), gekennzeichnet durch ein auf der Achse (50), dem Sägeblatt (60) benachbart angeordnetes Fräswerkzeug (70) zum Anfasen einer Stirnseite des durchtrennten Werkstücks (200), wobei der Durchmesser des Fräswerkzeugs (70) kleiner als der Durchmesser des Sägeblatts (60) ist, und einen mit der Kreissäge (40) verbundenen Abstandhalter (80), der den Abstand zwischen der Kreissäge (40) und dem Werkstück (200) auf den Arbeitsbereich des Fräswerkzeugs (70) begrenzt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (80) auf den Durchmesser des zu durchtrennenden Werkstücks (200) angepasst veränderbar ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (20) eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Rohrmuffe aufweist, damit die Längsachse eines als Rohr ausgebildeten Werkstücks (200) senkrecht zur Achse des Sägeblatts (60) ausgerichtet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (80) und/oder die Auflage (20) Rollen (90) zur drehbaren Lagerung des Werkstücks (200) entlang dessen Längsachse aufweisen.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (20) aus zwei parallel angeordneten Stangen und daran verschieblich angeordneten, um die Achse der Stangen drehbaren Rollen (90) besteht.
  6. Vorrichtung nach einem Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (90) motorisch angetrieben sind.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fräswerkzeug zum Bewirken einer Fase von ungefähr 15° eingerichtet ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreissäge (40) ein Winkelschleifer ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreissäge (40) als Kappsäge ausgebildet ist.
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